Am 06.06.2025 hat die AfD-Fraktion den folgenden Antrag eingebracht:
Barrierefreie, bürgerfreundliche und verständliche Kommunikation der Stadtverwaltung sowie der städtischen Eigenbetriebe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Stadtverwaltung, die Stadtverordnetenversammlung sowie kommunale Eigenbetriebe eine barrierefreie, bürgerfreundliche und verständliche Kommunikation nutzen, um alle Menschen in der Landeshauptstadt Potsdam gleichermaßen anzusprechen und dabei eine Diskriminierung aufgrund von Behinderungen, des Geschlechts sowie der Herkunft auszuschließen.
Dies schließt ein:
- eine grammatikalisch falsche Gender-Sprache soll dazu nicht verwendet werden. Es gilt die deutsche Grammatik und die amtliche deutsche Rechtschreibung.
- die Erstellung eines Glossars, das hausintern Hinweise für eine sensible Verwendung der
orthografisch korrekten deutschen Sprache und Grammatik im Sinne des Punktes 1 gibt.
Dies soll für eine einheitliche Kommunikation in sämtlichen Publikationen (Antragsformulare,
Informationsblätter, Websites wie Werbemittel der städtischen Eigenbetriebe) sorgen.
Das Glossar wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung bis zur September
Sitzung 2025 vorgelegt.
Begründung:
Sprache ist eine der wichtigsten Ausdrucksmittel und prägt die Kultur. Eine Überfrachtung der Menschen mit der Einführung eigener Sprachregeln im Kontext gesellschaftspolitisch geforderter Neujustierungen verunsichert Menschen, erschwert die Verständlichkeit und führt damit auch immer zu kulturellen Konflikten. Sprache sollte immer zusammenführen und nicht ausschließen oder gesellschaftlich spalten. Staatliche Behörden müssen eine bürgerfreundliche und verständliche Kommunikation gewährleisten. Gemäß Paragraf 23 Abs.1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache deutsch. Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes garantieren gleichzeitig das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Begründung der Dringlichkeit:
Barrierefreiheit auch im sprachlichen Bereich für Menschen mit Behinderungen wie Menschen mit Migrationshintergrund ist ein stets dringliches Thema insbesondere im Zuge der angekündigten Digitalisierungsinitiative der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.