Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage
der Landeshauptstadt Potsdam auf Revision des OVG-Urteils vom Dezember 2019 zum
Bebauungsplan für einen Uferweg am Griebnitzsee abgelehnt. Die Richter warfen der Stadt zudem grobe Fehler vor.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Stadtfraktion, Chaled-Uwe Said:

„Wie abzusehen war, ist der SPD-Oberbürgermeister
mit seinem Versuch gescheitert, vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht die Aufhebung des Unwirksamkeitsurteils gegen den Bebauungsplan für einen Uferweg am Griebnitzsee, zu erwirken.
Wir fordern den Oberbürgermeister auf, sich nun von der unrealistischen Uferwegsidee zu verabschieden
und die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen für den Grundstückskauf sowie die Einrichtung von Uferweg und Uferpark
i.H.v. knapp 7,7 Millionen Euro vorzunehmen.
Des weiteren sind die für 2021-22 eingeplanten Rechtsberatungskosten für den Prozess um die Griebnitzseegrundstücke in Höhe von 500.000 Euro hinfällig.
Und auch das seit 24.12. erneut laufende Vergabeverfahren
für ein Stadtplanungsbüro einschließlich der eingeplanten 300.000 Euro Honorarkosten ist zu stoppen.
Diese insgesamt knapp 8,5 Millionen Euro sind zur Dämpfung der
verlängerten Lockdown-Krise auszugeben.“